Gesetzesänderungen Euro 5 und Führerscheinprüfung

Neue Motorräder nur noch mit Euro 5

Alle Motorrder die ab dem 01.01.2021 das erste mal beim Strassenverkehrsamt zugelassen werden, müssen die Euro 5 Morm erfüllen. Für alle anderen Motorräder gilt Bestandsschutz. Es gibt Ausnahmegenemigungen, allerding können diese nur von den Fahrzeugherstellern beantragt werden. Wenn jemand ein Motorrad in 2020 gekauft hat mit Euro 4, der guckt in die Röhre, den da gibt es keine Chance mehr auf Zulassung, ausser man Rüstet auf Euro 5 um.

Bei der Euro 5 geht es im Wesentlichen um die Reduzierung der Abgaswerte (Euro 5) und dem Standard für die On-Board-Diagnose (OBD II).

Bei den Abgaswerten wird eine Anpassung zu Euro 4 stattfinden und das bedeutet ein drittel weniger Abgase. Auch für die Konstrukteure bedeutet dies viel Arbeit, denn alle wichtigen Beuteile müssen angepasst werde, wie dem Katalysator, Vergaser und der Einspritzung. Diese Veränderungen können sich auf dem Verkaufspreis niederschlagen.

Bei dem OBD System bekommen wir noch eine Schonfrißt, da die Umsetzung nicht so einfach ist wie gedacht. OBD dient der Überwachung der Abgaswerte, dem katalysator und immer mehr der Elektronischen Bauteile.

Mehrkosten für den Führerschein und Zulassung de Klasse 250 ccm

Wer der Führerschein A2 machen möchte, kann dies mitlerweile auf einem 250 ccm Hubraum Motorrad tun. Vorher waren die Voraussetztungen anders und lagen bei 395 ccm und zwischen 27 und 48 PS. Die Neuregelung wurde schon im November 2020 in Kraft gesetzt.

Der Führerschein für die Neulinge wird auch teurer, wer die Klasse A2 oder A erwerben möchte muss draufzahlen. Man sollte mit 24 Prozent mehrkosten rechnen. Das hat mit einen änderungen zu tun, unter anderem wird nach einem Ampelsysstem. Die Stärken und Schwächen des Prüflings werden analysiert und später besprochen. Die dauer der Prüfung hat sich um ca. 10 minuten verlängert, es kommen neue Aufgaben hinzu und das Gesräch zur Analyse nimmt auch nochmal zeit in Anspruch.

Rechenbeispiel für die KLasse A /A1 und A2:

Für Klasse A werden nun beispielsweise 145,56 Euro statt zuvor 121,38 Euro fällig, für die Klasse A1 sind es nun ebenfalls 146,56 statt bislang 91,75 Euro. Und wer von Klasse A1 auf A2 erweitern möchte, muss jetzt 127,13 Euro (vorher: 80,92 Euro) zahlen.

Erläuterung der Führerscheinklassen:

Führerscheinklasse AM

Ab 16 Jahren dürft ihr den Klasse AM Führerschein ablegen, der für Zweiräder mit bis zu 4 kW, einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt. Der sogenannte Rollerführerschein gilt also für Roller und E-Bikes.

A1 Führerschein

Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürft ihr Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren. Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden. Auch Dreiräder, sogenannte Trikes, mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden. Voraussetzung ist, dass ihr ebenfalls mindestens 16 Jahre alt seid.

A2 Führerschein

Die nächsthöhere Führerscheinklasse ist der A2 Führerschein, der als beschränkte Version des „großen“ Motorradführerscheins A gilt. Diesen könnt ihr ab 18 Jahren ablegen. Mit dem Führerschein A2 ist es euch erlaubt, Motorräder bis zu 35 kW und 48 PS zu fahren. Das Leistungsgewicht darf bei der Führerscheinklasse A2 0,2 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten. Seit dem 1. November 2020 darf die A2-Führerscheinprüfung auch auf Motorrädern mit 250 ccm Hubraum abgelegt werden, vorher waren mindestens 395 ccm gefordert.

Wenn ihr einen A1 Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, könnt ihr mit nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 ablegen. Dabei spart ihr euch also das Geld für eine erneute Theorieprüfung.

Führerscheinklasse A

Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen. Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre. Wenn ihr allerdings euren A2 Führerschein zwei Jahre vorher bestanden habt, könnt ihr auch mit 20 Jahren den A Führerschein machen, indem ihr wieder nur eine zusätzliche praktische Prüfung ablegt

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